Sobornost - Der Weg der Heiligen Konzile

 

Die Heiligen Sieben Ökumenischen Konzilien

 

Für den Glauben der Orthodoxen Kirche sind die Entscheidungen von Sieben Ökumenischen Konzilien verbindlich. Die Lehre dieser Konzilie ist in Kürze folgende:

 

1. Das Nizänum (325), das den Arianismus verurteilte. Bei diesem Konzil wurde der christliche Glaube bzw. die Lehre der Kirche über die Gottheit des menschgewordenen Sohnes Gottes bekannt und mit dem Begriff „wesensgleich“ (griechisch homooúsios) mit dem Vater zum Ausdruck gebracht. Der Sohn Gottes ist also kein Geschöpf, wie die Anhänger des Presbyters Arius behauptet haben, sondern wie der Vater Gott ist, so ist es auch sein Sohn. Das kanonistische Werk dieses Konzils, d.h. die von diesem Konzil verabschiedeten kirchenrechtlichen Bestimmungen regeln auch heute noch die Grundstrukturen in der Orthodoxen Kirche, wie z.B. das kanonische Territorium der Lokalkirchen, die später Patriarchate genannt wurden, oder für die Wahl der Bischöfe. Deshalb müssen diese kirchenrechtlichen Bestimmungen immer wieder in Erinnerung gebracht werden.

 

2. Das 1. Konzil von Konstantinopel (381), das die Gegner des Hl. Geistes, die seine Gottheit abgelehnt haben, bekämpfte. Der Heilige Geist ist genauso Gott wie der Vater und der Sohn. Bei diesem Konzil wurde das bis heute in jeder Göttlichen Liturgie gesungene Orthodoxe Glaubensbekenntnis verabschiedet. Der Kirche von Konstantinopel, des „Neuen Rom“, wurden bei diesem Konzil (Kanon 3) auch die gleichen Ehrenrechte (presbeia) wie der Kirche von Rom und der zweite Platz nach ihr eingeräumt.

 

3. Das Konzil von Ephesus (431) stellt gegen Nestorius, den Bischof von Konstantinopel, klar, dass in Christus zwei Naturen, die göttliche und die menschliche, in einer Person vereint sind, ohne dabei die Verschiedenheit der zwei Naturen zu beseitigen. Deshalb, weil der göttliche Logos (das göttliche Wort) Mensch geworden ist, bezeichnete das Konzil auch Maria als die Gottesgebärerin (griechisch Theotokos). Die Kirche von Zypern wird unabhängig, und seit damals ist diese Kirche autokephal.

 

4. Das Konzil von Chalzedon (451) verurteilte die „Monophysiten“, d. h. diejenigen, die nur eine göttliche Natur bei Christus akzeptiert haben. Bei diesem Konzil wurden beide Naturen Christi, die göttliche und die menschliche, anerkannt. Dabei berücksichtigte das Konzil für seine Definition die Meinungen des heiligen Leo des Großen, Papstes von Alt- Rom und vor allem des heiligen Cyrill, Patriarchen von Alexandrien. Nach diesem Konzil kam es in der Kirche zu einer größeren Spaltung zwischen den Orthodoxen und den Kopten, Äthiopiern, Syro-Jakobiten und Armeniern. Heute werden diese Kirchen im Zusammenhang mit dem ökumenischen Dialog als „orientalische orthodoxe Kirchen“ bezeichnet. Zwischen diesen Kirchen und der Gesamtorthodoxie wurde der offizielle ökumenische theologische Dialog positiv abgeschlossen. Das Konzil bestätigte auch die ersten drei Konzilien (325, 381, 431) als ökumenische, wie auch das große Glaubensbekenntnis von Konstantinopel (381). In diesem Konzil wurde die Jurisdiktion der Kirche von Konstantinopel erweitert, ihr zweiter Platz nach der Kirche von Rom bestätigt. Die Kirche von Jerusalem wurde auch unabhängig, womit ein neues Patriarchat geschaffen wurde. Somit wurde bei diesem Konzil die sogenannte „Pentarchie“ für die Struktur der Gesamtkirche des Ostens und des Westens organisiert. Das sind die wichtigsten fünf (griechisch pente) altchristlichen Zentren.

 

5. Das 2. Konzil von Konstantinopel (553) versuchte die Einheit der Kirche wiederherzustellen und verurteilte drei Theologen des fünften Jahrhunderts, die des Nestorianismus verdächtigt wurden: Theodor von Mopsuestia, Theodoret von Cyrus und Ibas von Edessa. Das ist der „Dreikapitelstreit“. Papst Vigilius weilte in Konstantinopel, verweigerte aber die Teilnahme wie auch den Vorsitz am Konzil, obwohl er vom Kaiser und von den anderen Patriarchen dreimal dazu aufgefordert wurde. Das Konzil tagte weiter ohne den Papst, den es, weil er seine Teilnahme am Konzil immer wieder abgelehnt hatte, aus der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen hat, ohne aber die Gemeinschaft mit der Kirche von Rom zu brechen. Nach dem Ende des Konzils akzeptierte der Papst dessen Beschlüsse, womit dann die Kirchengemeinschaft mit ihm wiederhergestellt wurde.

 

6. Das 3. Konzil von Konstantinopel (680) verurteilte die Auffassung, dass Christus nur einen Willen hätte (Monotheletismus), nämlich nur den göttlichen. Christus, so stellte das Konzil fest, hat zwei Naturen (die göttliche und die menschliche) und konsequenterweise auch zwei Willen und zwei Tätigkeiten. Für die Definition des Konzils wurde die diesbezügliche Auffassung von Papst Agatho von Alt- Rom zugrunde gelegt. Das Konzil verurteilte die Anhänger des Monotheletismus, Patriarch Sergius von Konstantinopel, Patriarch Kyrus von Alexandrien, Patriarch Makarius von Antiochien und Papst Honorius von Rom. Da dieses Konzil keine disziplinären Probleme behandelte, wurde es im Jahr 691/92 fortgesetzt (Trullanum), wo disziplinäre Kanones verabschiedet wurden. Dabei wird eine deutliche Entfremdung zwischen Osten und Westen festgestellt. So wird z.B. durch Kanon 13 der im Westen sich deutlich abzeichnende Pflichtzölibat der Priester abgelehnt. Die westliche Kirche akzeptierte natürlich diese Kanones nicht. Damals wurde auch bestimmt, dass die Bischöfe nur aus dem zölibatären Klerus kommen dürfen.

 

7. Das 2. Konzil von Nizäa (787) befasste sich vornehmlich mit der Bedeutung der heiligen Ikonen in der Kirche, befürwortete und definierte die Ikonenverehrung bzw. die allgemeine Lehre von den Ikonen. Das Konzil bekämpfte dadurch die ikonenfeindliche Politik und Handlung einiger Kaiser zuvor (Ikonoklasmus).

Spätere in der Orthodoxie als verbindlich geltende Entscheidungen.

 

Auch nach den Sieben Ökumenischen Konzilien haben die Entscheidungen einzelner Synoden, aber auch theologische Dokumente bestimmter Bischöfe, durch ihre allgemeine Rezeption Anerkennung in die gesamten Orthodoxie gefunden. Auch wenn sie nicht von einem der Heiligen Sieben Ökumenischen Konzilen formuliert worden sind, sind sie durch diesen gesamtorthodoxen Konsensus legitimer Ausdruck des Einen Heiligen Orthodoxen Glaubens.

 

  1. Die Enzyklika des Heiligen Patriarchen Photius (867)
  2. Der erste Brief des Patriarchen Michael I. (Cerularios) an den Patriarchen Peter von Antiochien (1054)
  3. Die Entscheidungen der Konstantinopolitanischen Synoden von 1341 und 1351 über die Auseinandersetzungen um den Hesychasmus
  4. Die Enzyklika des Heiligen Mark (Evgenikos) Erzbischof von Ephesus zum Uniatismus (1440-1441).
  5. Das Glaubensbekenntnis des Patriarchen Gennadius von  Konstantinopel (1455-1456)
  6. Die Antwort des Patriarchen Jeremias II (Tranos) von Konstantinopel an die Lutheraner (1573-1581)
  7. Das Glaubensbekenntnis des Patriarchen Metrophanes (Kritopoulos) von  Alexandria (1625)
  8. Das Glaubensbekenntnis des Kiever Metropoliten Pjotr Mogila in seiner revidierten Form, das von der Synode in Jassy im Jahre 1642 als Ausdruck des Orthodoxen Glaubens anerkannt worden ist.
  9. Das Glaubensbekenntnis des Patriarchen Dositheus,  das von der Synode in Jerusalem im Jahre 1672 als Ausdruck des Orthodoxen Glaubens anerkannt worden ist.
  10. Die Antwort der orthodoxen Patriarchen an die anglikanischen Non-Jurors (1718, 1723)
  11. Die Antwort der orthodoxen Patriarchen an Papst Pius IX. (1848)
  12. Die Antwort der orthodoxen Patriarchen an Papst Leo XIII. (1895)
  13. Die Enzyklika des Patriarchats von  Konstantinopel über die christliche Einheit und die Ökumenische Bewegung (1920, 1952) (Dieses Sendschreiben wird in seinem orthodoxen Charakter heute von antiökumenischen Kreisen in verschiedenen Lokalkirchen in Frage gestellt)

 

 

Zusammengestellt von Thomas Zmija von Gojan 

 

 

Wie "entscheidet" ein Konzil in der orthodoxen Kirche?

 

Thomas Zmija

 

Die orthodoxe Kirche ist eine Gemeinschaft (communio) von administrativ unabhängige oder autokephalen (="sich-selbst-regierenden") Lokalkirchen. Diese Ortskirchen haben untereinander eucharistische Gemeinschaft, da sie in der Glaubenslehre, in den Sakramenten und in der kanonischen Disziplin übereinstimmen. Jede autokephale Kirche besitzt das Recht, ihren Patriarchen, Metropoliten oder Erzbischof und ihre Bischöfe frei zu wählen. Der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel hat innerhalb dieser orthodoxen Kirchenfamilie den "Vorsitz der Liebe" inne, das heißt er ist der "Erste unter Gleichen" unter allen orthodoxen Bischöfen. Deshalb besitzt er auch das Privileg auf einem panorthodoxen Konzil des Vorsitz zu führen. Auch hat er das Recht, die Initiative zu ergreifen und ein solches Konzil einzuberufen. Dort versammeln sich dann die Bischöfe als Repräsentanten der einzelnen orthodoxen Lokalkirchen, um unter dem Beistand des Heiligen Geistes die anstehenden Fragen zu beraten und dann einstimmig zu beschließen. Diese Beschlüsse werden dann dem Glaubensbewußtsein der gesamten Heiligen Orthodoxen Kirche vorgelegt. Wenn dann die Fülle ((griechisch: πλήρωμα) der orthodoxen Gläubigen in gläubiger Übereinstimmung mit ihren Bischöfen anerkennt, dass sich in den Beschlüssen die Fülle des Orthodoxen Glaubens ausdrückt, werden die Beschlüsse einer Synode oder eines Konzils als genuin orthodox anerkannt. Nicht alle Synoden und Konzilien, die es im Laufe der Kirchengeschichte gegeben hat, haben diese panorthodoxe Anerkennunggefunden. Dabei handelt es sich auch nicht um einen Prozess weltlich- demokratischer Mehrheitsentscheidungen, sondern um einen kirchlich- geistlichen Prozess des Offenbarwerdens des Wirkens des Heiligen Geistes im Leben der heiligen KircheEin Konzil ist also ein Prozess des Glaubens und nicht der Kirchenpolitik.